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Für alle Ferien und Urlaub, Lehrgänge und Specials, Ausritte gilt:
Bitte die Anmeldung formlos oder per Internet-Anmeldeformular senden an: Bockholts-Hoff, Silke Köhler-Trumpa, Pappelallee 5, 29640 Lünzen oder info@bockholts-hoff.de.
Nach Eingang der Anmeldung wird Ihnen eine Bestätigung mit der Zahlungsaufforderung für die Anzahlung zugesandt. Wird die Buchung storniert gilt folgende Staffelung: Bei der Stornierung werden 30% des Mietpreises einbehalten. Wird die Buchung acht Wochen vor dem genannten Termin storniert, müssen 50%, bei sechs Wochen 60%, bei vier Wochen 80%, unter vier Wochen oder vorzeitiger Abreise muss der volle Preis an die Bockholts-Hoff GmbH & Co. KG entrichtet werden.
Die Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt. Für entsprechende Kleidung hat jeder Teilnehmer selbst zu sorgen. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Teilnehmer müssen haftpflichtversichert sein. Es wird eine Unfallversicherung empfohlen. Der Umgang mit und das Reiten auf den Pferden und Ponys auf dem Bockholts-Hoff geschieht auf eigene Gefahr. Vergessene und verlorene Gegenstände können aus organisatorischen Gründen nur in Ausnahmefällen nachgeschickt werden. Beschädigtes Inventar wird in Rechnung gestellt.

Für Pferde, die während des Urlaubsaufenthaltes auf dem Islandgestüt Bockholts-Hoff eingestellt und/oder beritten werden gilt:
Das Islandpferdegestüt Bockholts-Hoff verpflichtet sich, das Pferd nach bestem Wissen und Gewissen zu pflegen, zu halten und zu versorgen. Die Trainer verpflichten sich das Pferd nach allen Maßstäben der Reiterei ordnungsgemäß und schonend auszubilden. Das Islandgestüt Bockholts-Hoff haftet nicht für Schäden, die das Pferd durch Umgang, Training, Futter, Einzäunungen und Einfriedungen, Naturgewalten und unvorhersehbare Umstände erleidet. Das Pferd muss geimpft und haftpflichtversichert sein. Es muss gesund sein und aus einem seit mind. vier Wochen ansteckungsfreien Bestand kommen. Ein tierärztliches Attest sowie der Impfausweis muss bei Anreise vorgelegt werden. Hufbeschlag, Tierarztkosten & Nenngebühren sind in Beritt- und Pensionspreisen nicht inbegriffen.

Für Haustiere, die auf den Bockholts-Hoff mitgebracht werden gilt:
Das Tier muss geimpft und haftpflichtversichert sein. Es muss gesund sein und aus einem ansteckungsfreien Bestand kommen. Ein tierärztliches Attest sowie der Impfausweis muss bei Anreise vorgelegt werden.
Hunde dürfen auf dem Bockholts-Hoff grundsätzlich ohne Leine laufen. Ausnahmen sind Hunde, die über kein ausreichendes Sozialverhalten verfügen und/oder zu aggressivem Verhalten gegebüber Menschen, insbesondere Kindern, anderen Hunden, Katzen oder Pferden neigen.

Für Beritt- und Pensionspferde gilt:
Das Islandpferdegestüt Bockholts-Hoff verpflichtet sich, das Pferd nach bestem Wissen und Gewissen zu pflegen, zu halten und zu versorgen. Die Trainer verpflichten sich das Pferd nach allen Maßstäben der Reiterei ordnungsgemäß und schonend auszubilden.
Das Islandgestüt Bockholts-Hoff haftet nicht für Schäden, die das Pferd durch Umgang, Training, Futter, Einzäunungen und Einfriedungen, Naturgewalten und unvorhersehbare Umstände erleidet.
Das Pferd muss geimpft und haftpflichtversichert sein. Es muss gesund sein und aus einem seit mind. vier Wochen ansteckungsfreien Bestand kommen. Ein tierärztliches Attest sowie der Impfausweis muss bei Anreise vorgelegt werden.
Bei Berittanmeldungen sind € 150,- als Bearbeitungsgebühr auf folgendes Konto zu überweisen: Bockholts-Hoff GmbH & Co. KG Konto 210 240 9000 bei der Volksbank Nordheide eG. BLZ 240 603 00.
Die Bearbeitungsgebühr verfällt bei einer Rückgängigmachung des Vertrages in einem Zeitraum von weniger als vier Wochen vor Antrittsdatum.
Die Kündigungsfrist für Pensionspferde beträgt 30 Tage zum Monatsende.
Hufbeschlag, Tierarztkosten & Nenngebühren sind in Beritt- und Pensionspreisen nicht inbegriffen.

Für Kommissionspferde gilt:
Es werden Pferde von Privatverkäufern in Kommission genommen.
Der Verkäufer übernimmt die Kosten für Pension (lt. Preisliste 2010) sowie die Kosten für Beschlag und Tierarzt.
Trainer des Islandgestüts Bockholts-Hoff trainieren das Pferd. Es wird potentiellen Interessenten zum Probereiten angeboten und wird auf Wunsch des Verkäufers im Schulbetrieb eingesetzt.
Weiterhin wird das Pferd auf www.bockholts-hoff.de auf der Verkaufsliste geführt und zwar ab dem Tag, da es verkaufsbereit ist. Einzelne Pferde werden auf die Verkaufsseite des IPZV e.V. eingestellt.
Es wird ein Betrag festgelegt, den der Verkäufer bei Verkauf des Pferdes erhält.
Das Islandgestüt Bockholts-Hoff erhält 10% des Verkaufspreises, mindestens jedoch € 1.000,- Verkaufsprovision (bei Jungpferden oder tragenden Stuten, die keines Trainings bedürfen 10% des Verkaufspreises).
Es gibt beiderseitig keine Kündigungsfrist.